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Zeitarbeitsfirmen in und um
Mantel
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Zeitarbeit in
Mantel
Unternehmen, die Mitarbeiter in Zeitarbeit suchen, müssen die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der Mantelverordnung beachten. Der Mantel regelt übergeordnete rechtliche Vorgaben für den Einsatz von Leiharbeitskräften, wie beispielsweise die Höchstüberlassungsdauer, Gleichbehandlung von Stamm- und Leiharbeitskräften sowie Mitteilungspflichten. Dabei spielt die Branchenzugehörigkeit eine entscheidende Rolle: In bestimmten Industriezweigen wie der Metall- und Elektroindustrie oder dem Baugewerbe gelten Sonderregelungen. Personaldienstleister müssen ihre Zeitarbeitskräfte zudem entsprechend qualifizieren und in die Betriebsabläufe des Entleihers einbinden. Nur so können Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Bayern rechtssicher auf Zeitarbeiter zurückgreifen und von Flexibilität sowie Fachkräftepool profitieren.
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